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IDW Verlautbarungen
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Bindende IDW Verlautbarungen
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ISA [DE]
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING 600 [DE] BESONDERE ÜBERLEGUNGEN ZU KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNGEN (EINSCHLIESSLICH DER TÄTIGKEIT VON TEILBEREICHSPRÜFERN) (ISA [DE] 600)
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5. Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
- 5.1. Teilbereiche, die aufgrund von Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften oder aus sonstigen Gründen einer Prüfung unterliegen (Vgl. Tz. 3)
- 5.2. Definitionen
- 5.3. Verantwortlichkeit (Vgl. Tz. 11)
- 5.4. Auftragsannahme und -fortführung
- 5.5. Prüfungsstrategie und Prüfungsprogramm (Vgl. Tz. 16)
- 5.6. Verständnis vom Konzern, seiner Teilbereiche und dem jeweiligen Umfeld
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5.7. Verständnis vom Teilbereichsprüfer (Vgl. Tz. 19)
- 5.7.1. Prüfungshandlungen des Konzernprüfungsteams, um ein Verständnis zu erlangen von dem Teilbereichsprüfer und von den Quellen der Prüfungsnachweise (Vgl. Tz. 19)
- 5.7.2. Für die Konzernprüfung relevante berufliche Verhaltensanforderungen (Vgl. Tz. 19(a))
- 5.7.3. Berufliche Kompetenz des Teilbereichsprüfers (Vgl. Tz. 19(b))
- 5.7.4. Anwendung des Verständnisses des Konzernprüfungsteams über einen Teilbereichsprüfer (Vgl. Tz. 20)
- 5.8. Wesentlichkeit (Vgl. Tz. 21-23)
- 5.9. Reaktion auf beurteilte Risiken
- 5.10. Konsolidierungsprozess
- 5.11. Kommunikation mit dem Teilbereichsprüfer (Vgl. Tz. 40-41)
- 5.12. Beurteilung von erlangten Prüfungsnachweisen auf ausreichenden Umfang und Eignung
- 5.13. Kommunikation mit dem Konzernmanagement und den für die Konzernüberwachung Verantwortlichen
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5. Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING 600 [DE] BESONDERE ÜBERLEGUNGEN ZU KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNGEN (EINSCHLIESSLICH DER TÄTIGKEIT VON TEILBEREICHSPRÜFERN) (ISA [DE] 600)
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