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IDW Verlautbarungen
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Hilfestellende IDW Verlautbarungen
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F&A zu IDW S
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Fragen und Antworten: Zur Erstellung und Beurteilung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6 (F & A zu IDW S 6)
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2. Vorbemerkungen
- 2.1. Sanierungskonzepte nach IDW S 6 werden oft als zu lang bzw. zu umfassend empfunden. Kann auf einzelne sanierungsrelevante Teilbereiche (z.B. Leitbild des Unternehmens, Markt und Wettbewerb) verzichtet werden?
- 2.2. Wie kann der Aufwand/Umfang eines Sanierungskonzepts nach IDW S 6 bei kleineren Unternehmen begrenzt werden? Auf welche Elemente kann ggf. verzichtet werden?
- 2.3. Wann liegt ein kleineres Unternehmen vor?
- 2.4. Wie sind Sanierungskonzepte „in Anlehnung an“ IDW S 6 zu beurteilen?
- 2.5. Sanierungskonzepte umfassen mehrere vergangenheitsorientierte Berichtsteile, die Beschreibung der Krisenursachen ist oft sehr lang. Sollte der Fokus nicht eher auf die (zukunftsorientierten) Sanierungsmaßnahmen gelegt werden?
- 2.6. Umfasst IDW S 6 die höchstrichterliche Rechtsprechung? Worin unterscheiden sich Sanierungskonzepte nach BGH und Sanierungskonzepte nach IDW S 6?
- 2.7. Worin unterscheidet sich die Erstellung eines Sanierungskonzepts von dessen Beurteilung?
- 2.8. Was ist ein Fortführungskonzept?
- 2.9. Reicht der Bank ein Fortführungskonzept zur Erfüllung der MaRisk oder ist zwingend ein Sanierungskonzept erforderlich?
- 2.10. Gibt es die Sanierungsfähigkeit eines Konzerns oder bezieht sich die Sanierungsfähigkeit immer auf eine rechtliche Einheit?
- 2.11. Ist eine Verteilungsrechnung („Waterfall“) für ein Insolvenzszenario zwingend in ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 aufzunehmen?
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2. Vorbemerkungen
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Fragen und Antworten: Zur Erstellung und Beurteilung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6 (F & A zu IDW S 6)
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