Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
IDW Verlautbarungen
Anlage 1: Uneingeschränkter Vermerk zum Zwischenbericht und den zugrunde liegenden Saldenlisten und Skontros eines Sondervermögens gemäß § 104 Abs. 2 KAGB im Falle der Übertragung des Verwaltungsrechts von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft
IDW in IDW Verlautbarungen | IDW Prüfungshinweis: Vermerk des Abschlussprüfers zum Zwischenbericht eines Sondervermögens gemäß § 104 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) (IDW PH 9.400.12 (09.2024)) Anlage 1: Uneingeschränkter Vermerk zum Zwischenbericht und den zugrunde liegenden Saldenlisten und Skontros eines Sondervermögens gemäß § 104 Abs. 2 KAGB im Falle der Übertragung des Verwaltungsrechts von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft | Werkstand: IDW Life 2 / 2025