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IDW Verlautbarungen
Anlage 2: Uneingeschränkter Vermerk zum Zwischenbericht eines Sondervermögens gemäß § 104 Abs. 2 KAGB im Falle der Verschmelzung eines Sondervermögens auf ein anderes Sondervermögen
IDW in IDW Verlautbarungen | IDW Prüfungshinweis: Vermerk des Abschlussprüfers zum Zwischenbericht eines Sondervermögens gemäß § 104 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) (IDW PH 9.400.12 (09.2024)) Anlage 2: Uneingeschränkter Vermerk zum Zwischenbericht eines Sondervermögens gemäß § 104 Abs. 2 KAGB im Falle der Verschmelzung eines Sondervermögens auf ein anderes Sondervermögen | Werkstand: IDW Life 2 / 2025