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IDW Verlautbarungen
4.6 Nutzung von Tätigkeiten eines Sachverständigen des Wirtschaftsprüfers, eines anderen Prüfers oder eines Sachverständigen der gesetzlichen Vertreter oder eines internen Prüfers
IDW in IDW Verlautbarungen | Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880 n.F. (01.2022)) Rn. 74-77 | Werkstand: IDW Life 2 / 2025