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IDW Verlautbarungen
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Bindende IDW Verlautbarungen
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ISA [DE]
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620)
- 1. Einleitung
- 2. Ziele
- 3. Definitionen
- 4. Anforderungen
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5. Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
- 5.1. Definition eines Sachverständigen des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 6(a))
- 5.2. Festlegung der Notwendigkeit, einen Sachverständigen des Abschlussprüfers einzubeziehen (Vgl. Tz. 7)
- 5.3. Art, zeitliche Einteilung und Umfang der Prüfungshandlungen (Vgl. Tz. 8)
- 5.4. Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des Sachverständigen des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 9[-D.9.1])
- 5.5. Erlangung eines Verständnisses von dem Fachgebiet des Sachverständigen des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 10)
- 5.6. Vereinbarung mit dem Sachverständigen des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 11)
- 5.7. Beurteilung der Angemessenheit der Tätigkeit des Sachverständigen des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 12)
- 5.8. Bezugnahme auf den Sachverständigen des Abschlussprüfers im Vermerk des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 14-15)
- Anlage (Vgl. Tz. A25)
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