-
IDW Verlautbarungen
-
Bindende IDW Verlautbarungen
-
IDW PS
-
IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F. (10.2021))
-
2. Anforderungen
- 2.1. Bildung eines Prüfungsurteils
- 2.2. Art des Prüfungsurteils
-
2.3. Aufbau und Bestandteile des Bestätigungsvermerks
- 2.3.1. Überschrift
- 2.3.2. Empfänger
- 2.3.3. Vermerk über die Prüfung des Abschlusses und ggf. des Lageberichts
- 2.3.4. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
- 2.3.5. Name des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers
- 2.3.6. Ort der Niederlassung des Abschlussprüfers
- 2.3.7. Datum, Unterschrift und Erteilung des Bestätigungsvermerks
- 2.4. In Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebener Bestätigungsvermerk
- 2.5. Bestätigungsvermerke für Abschlussprüfungen, die auftragsgemäß unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurden
- 2.6. Zusätzliche Informationen
- 2.7. Sonderfragen beim Bestätigungsvermerk
- 2.8. Verwendung des Bestätigungsvermerks
-
2. Anforderungen
-
IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F. (10.2021))
-
IDW PS
-
Bindende IDW Verlautbarungen