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IDW Verlautbarungen
IDW Prüfungshinweis: Vermerk des Abschlussprüfers zur Nichtberücksichtigung von Stimmrechten nach § 23 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (IDW PH 9.400.10)
IDW in IDW Verlautbarungen | PH IDW Prüfungshinweis: Vermerk des Abschlussprüfers zur Nichtberücksichtigung von Stimmrechten nach § 23 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (IDW PH 9.400.10) | 53. Ergänzungslieferung Juni 2015