Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen


IDW Verlautbarungen
4a. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach § 315a HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht
IDW in IDW Verlautbarungen | IDW Prüfungsstandard: Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen (IDW PS 400) | 69. EL Februar 2019