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IDW Verlautbarungen
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PS
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IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung oder prüferischer Durchsicht von Berichten im Bereich der Nachhaltigkeit (IDW PS 821)
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4. Grundsätze für die Auftragsdurchführung
- 4.1. Verständnis von der Bericht erstattenden Einheit
- 4.2. Planung
- 4.3. Durchführung der Prüfung von Berichten im Bereich der Nachhaltigkeit
- 4.4. Durchführung der prüferischen Durchsicht von Berichten im Bereich der Nachhaltigkeit
- 4.5. Einhaltung nachhaltigkeitsbezogener Normen
- 4.6. Beurteilung der Gesamtaussage
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4. Grundsätze für die Auftragsdurchführung
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IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung oder prüferischer Durchsicht von Berichten im Bereich der Nachhaltigkeit (IDW PS 821)
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PS