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IDW Verlautbarungen
Fragen und Antworten zu IDW PS
Fragen und Antworten: Zur Festlegung der Wesentlichkeit und der Toleranzwesentlichkeit nach ISA 320 bzw. IDW PS 250 n.F. (F & A zu ISA 320 bzw. IDW PS 250 n.F.)
3. Festlegung der Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes
3.1. Allgemeines
3.2. Auswahl einer Bezugsgröße
3.2.1. Welche Bezugsgrößen werden in der Praxis häufig verwendet?
3.2.2. Wie kann der Abschlussprüfer eine geeignete Bezugsgröße für das zu prüfende Unternehmen auswählen?
3.2.3. Sind alle in Frage 3.2.2. genannten Faktoren bei der Auswahl einer geeigneten Bezugsgröße zu berücksichtigen?
3.2.4. Ist der Gewinn vor Steuern üblicherweise eine geeignete Bezugsgröße für gewinnorientierte Einheiten?
3.2.5. Gibt es besondere Überlegungen zur Festlegung der Wesentlichkeit für den Fall, dass die Bilanzsumme ein großes Vielfaches der in der GuV ausgewiesenen Beträge ausmacht?
3.2.6. Ist es zulässig, eine vom Vorjahr abweichende Bezugsgröße zu verwenden?
3.2.7. Kann man mehrere Bezugsgrößen kombinieren (gewichtet oder nicht gewichtet)?
3.2.8. Die Wesentlichkeit wird in der Regel festgelegt, bevor der endgültige Betrag der gewählten Bezugsgröße bekannt ist. Welchen Betrag kann der Abschlussprüfer in diesem Fall für die Bezugsgröße verwenden?
3.2.9. Unter welchen Umständen kann es sinnvoll sein, die Bezugsgröße zu bereinigen?
3.2.10. Ist es zulässig, mehrjährige Durchschnittswerte als Bezugsgröße zu verwenden?
3.2.11. Können bei der Verwendung mehrjähriger Durchschnittswerte auch Planzahlen für künftige Perioden berücksichtigt werden?
3.2.12. Wie wird die Bezugsgröße für die Prüfung von Rumpfgeschäftsjahren bestimmt?
3.2.13. Wie wird die Bezugsgröße für die Prüfung eines Zwischenabschlusses bestimmt?
3.2.14. Gibt es besondere Bezugsgrößen bei fehlendem Going Concern?
3.2.15. Wie ist bei negativen Bezugsgrößen zu verfahren?
3.2.16. Welche Überlegungen sind für die Festlegung der Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes relevant, wenn nach ISA 805 bzw. IDW EPS 490 nur Teile eines Abschlusses geprüft werden?
3.2.17. Welche Überlegungen sind relevant für die Festlegung der Wesentlichkeit im Fall der Prüfung einer Schlussbilanz nach § 17 Abs. 2 UmwG?
3.3. Auswahl eines Prozentsatzes, der auf die gewählte Bezugsgröße angewendet wird
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3.2. Auswahl einer Bezugsgröße
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