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WP Handbuch
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Kapitel E Erläuterungen zu den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss
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IV. Bewertungsvorschriften (§§ 252 bis 256 HGB)
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6. Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände
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a) Immaterielle Vermögensgegenstände
- aa) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
- bb) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
- cc) Geschäfts- oder Firmenwert
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a) Immaterielle Vermögensgegenstände
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6. Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände
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IV. Bewertungsvorschriften (§§ 252 bis 256 HGB)
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Kapitel E Erläuterungen zu den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss