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WP Handbuch
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Kapitel E Erläuterungen zu den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss
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IV. Bewertungsvorschriften (§§ 252 bis 256 HGB)
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6. Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände
- a) Immaterielle Vermögensgegenstände
- b) Grundstücke und Gebäude
- c) Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
- d) Beteiligungen
- e) Vorräte
- f) Anzahlungen
- g) Forderungen
- h) Wertpapiere
- i) Wechsel
- j) Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
- k) Sonstige Vermögensgegenstände
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6. Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände
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IV. Bewertungsvorschriften (§§ 252 bis 256 HGB)
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Kapitel E Erläuterungen zu den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss