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WP Handbuch
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Kapitel F Erläuterungen zu den für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie Erläuterungen zum Abhängigkeitsbericht
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II. Allgemeine Grundsätze
- 1. Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze
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2. Allgemeine Gliederungsgrundsätze (§ 265 HGB)
- a) Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB)
- b) Angabe von Vorjahresbeträgen (§ 265 Abs. 2 HGB)
- c) Vermerk der Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz (§ 265 Abs. 3 HGB)
- d) Gliederung bei Vorliegen mehrerer Geschäftszweige, für die unterschiedliche Gliederungsvorschriften gelten (§ 265 Abs. 4 HGB)
- e) Untergliederung von Posten und Hinzufügung neuer Posten (§ 265 Abs. 5 HGB)
- f) Änderung der Gliederung und der Bezeichnung von Posten (§ 265 Abs. 6 HGB)
- g) Zusammenfassung von Posten (§ 265 Abs. 7 HGB)
- h) Leerposten (§ 265 Abs. 8 HGB)
- 3. Ausschüttungs- und Abführungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB)
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II. Allgemeine Grundsätze
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Kapitel F Erläuterungen zu den für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie Erläuterungen zum Abhängigkeitsbericht