Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen


IDW Wirtschaftsprüfer-Handbuch Bd. I
15. Angaben zu antizipativen Abgrenzungsposten unter den sonstigen ­Vermögensgegenständen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB)
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. in WP Handbuch | Kapitel F Erläuterungen zu den für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie Erläuterungen zum Abhängigkeitsbericht Rn. 748 | 14. Auflage 2012