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IDW Wirtschaftsprüfer-Handbuch Bd. I
41. Angaben zu nicht vergleichbaren oder angepassten Vorjahresbeträgen (§ 265 Abs. 2 S. 2 und 3 HGB)
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. in WP Handbuch | Kapitel F Erläuterungen zu den für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie Erläuterungen zum Abhängigkeitsbericht Rn. 886 | 14. Auflage 2012