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IDW Wirtschaftsprüfer-Handbuch Bd. I
49. Angaben zu außerordentlichen und zu periodenfremden Erträgen und ­Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 S. 2 und 3 HGB)
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. in WP Handbuch | Kapitel F Erläuterungen zu den für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie Erläuterungen zum Abhängigkeitsbericht Rn. 905-907 | 14. Auflage 2012