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IDW Wirtschaftsprüfer-Handbuch Bd. I
52. Angaben, die nur von AG und KGaA zu machen sind (§ 240 S. 3 AktG)
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. in WP Handbuch | Kapitel F Erläuterungen zu den für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie Erläuterungen zum Abhängigkeitsbericht Rn. 911 | 14. Auflage 2012