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WP Handbuch
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Kapitel F Erläuterungen zu den für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie Erläuterungen zum Abhängigkeitsbericht
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V. Der Anhang
- 1. Allgemeines
- 2. Grundsätze der Berichterstattung
- 3. Allgemeine und freiwillige Abschlusserläuterungen
- 4. Übersicht über die gesetzlichen Vorschriften, die Angaben im Anhang vorschreiben
- 5. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
- 6. Angabe der Grundlagen für die Umrechnung in Euro (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
- 7. Angabe der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
- 8. Angabe der Abweichungen beim Aufbau und bei der Gliederung der Bilanz (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB)
- 9. Angaben zu nicht vergleichbaren oder angepassten Vorjahresbeträgen (§ 265 Abs. 2 S. 2 und 3 HGB)
- 10. Angaben zur Gliederung nach verschiedenen Gliederungsvorschriften (§ 265 Abs. 4 S. 2 HGB)
- 11. Angabe der Posten, die im Hinblick auf § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz zusammengefasst sind
- 12. Angabe der Unterschiedsbeträge bei Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB)
- 13. Angaben zum Posten „Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs“ (Art. 67 Abs. 5 S. 1 EGHGB i.V.m. § 269 S. 1 zweiter Hs. HGB a.F.)
- 14. Angabe der Gründe für eine Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 13 HGB)
- 15. Angaben zu antizipativen Abgrenzungsposten unter den sonstigen Vermögensgegenständen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB)
- 16. Angaben zur Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB)
- 17. Angaben zu aktiven und passiven latenten Steuern (§ 285 Nr. 29 HGB)
- 18. Angaben zu „Sonstigen Rückstellungen“ (§ 285 Nr. 12 HGB)
- 19. Angaben zu nicht passivierten Pensionsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen – Fehlbetrag (Art. 28 Abs. 2, Art. 48 Abs. 6 EGHGB)
- 20. Fehlbetragsangabe für Pensionsrückstellungen (Art. 67 Abs. 2 EGHGB)
- 21. Angaben zu den Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten (§ 285 Nrn. 1 und 2 HGB)
- 22. Angaben zu antizipativen Abgrenzungsposten unter den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 S. 3 HGB)
- 23. Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (§ 285 Nr. 3 HGB)
- 24. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)
- 25. Angaben zu unterbliebenen Abschreibungen auf Finanzanlagen (§ 285 Nr. 18 HGB i.V.m. §§ 253 Abs. 3 S. 4 HGB)
- 26. Angaben zu nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumenten (§ 285 Nr. 19 HGB)
- 27. Angaben zu den Finanzinstrumenten des Handelsbestands i.S.d. § 340e Abs. 3 S. 1 HGB (§ 285 Nr. 20 HGB)
- 28. Angaben zu Forschungs- und Entwicklungskosten (§ 285 Nr. 22 HGB)
- 29. Angaben zu Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23 HGB)
- 30. Angaben zu Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 24 HGB)
- 31. Angaben zur Verrechnung von Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens und Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen (§ 285 Nr. 25 HGB)
- 32. Angaben zu Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26 HGB)
- 33. Angaben zur Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten (§ 285 Nr. 27 HGB)
- 34. Angaben zu den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Beträgen (§ 285 Nr. 28 HGB)
- 35. Sonstige Angaben zu Einzelposten der Bilanz
- 36. Angaben, die alternativ in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können
- 37. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
- 38. Angabe der Grundlagen für die Umrechnung in Euro (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
- 39. Angabe der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
- 40. Angabe der Abweichungen beim Aufbau und bei der Gliederung der GuV (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB)
- 41. Angaben zu nicht vergleichbaren oder angepassten Vorjahresbeträgen (§ 265 Abs. 2 S. 2 und 3 HGB)
- 42. Angaben zur Gliederung nach verschiedenen Gliederungsvorschriften (§ 265 Abs. 4 S. 2 HGB)
- 43. Angabe der Posten, die im Hinblick auf § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der GuV zusammengefasst sind
- 44. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4 HGB)
- 45. Angabe des Material- und des Personalaufwandes bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8 HGB)
- 46. Angabe über die Beeinflussung des Jahresergebnisses durch die Vornahme oder Beibehaltung steuerrechtlicher Abschreibungen und die Bildung von Sonderposten mit Rücklageanteil sowie Angaben über daraus resultierende künftige Belastungen (Art. 67 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 1 EGHGB i.V.m. § 285 S. 1 Nr. 5 HGB a.F.)
- 47. Angaben zu steuerrechtlichen Abschreibungen des Geschäftsjahrs (Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB i.V.m. § 281 Abs. 2 S. 1 HGB a.F.)
- 48. Angaben darüber, wie die Ertragsteuern das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis belasten (§ 285 Nr. 6 HGB)
- 49. Angaben zu außerordentlichen und zu periodenfremden Erträgen und Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 S. 2 und 3 HGB)
- 50. Angaben, die alternativ in der GuV oder im Anhang gemacht werden können
- 51. Sonstige Angaben zu Einzelposten der GuV
- 52. Angaben, die nur von AG und KGaA zu machen sind (§ 240 S. 3 AktG)
- 53. Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
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54. Zusätzliche Angaben, die von AG und KGaA zu machen sind
- a) Angaben zu Vorratsaktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 1 AktG)
- b) Angaben zu eigenen Aktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG)
- c) Angaben zu verschiedenen Aktiengattungen (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG)
- d) Angaben zu einem genehmigten Kapital (§ 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG)
- e) Angaben zu Bezugsrechten, Wandelschuldverschreibungen und vergleichbaren Wertpapieren (§ 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG)
- f) Angaben zu Genussrechten, Rechten aus Besserungsscheinen und ähnlichen Rechten (§ 160 Abs. 1 Nr. 6 AktG)
- g) Angaben zu wechselseitigen Beteiligungen (§ 160 Abs. 1 Nr. 7 AktG)
- h) Angabe der Beteiligungen, die der Gesellschaft nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG oder nach § 21 Abs. 1 oder 1a WpHG mitgeteilt worden sind (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG)
- i) Angaben nach einer Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§ 261 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 2 S. 1 AktG)
- 55. Zusätzliche Angaben, die von Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a HGB zu machen sind
- 56. Zusätzliche Angaben, die von kapitalmarktorientierten oder börsennotierten Gesellschaften zu machen sind
- 57. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung des in § 264 Abs. 2 S. 1 HGB geforderten Bildes
- 58. Schutzklausel
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V. Der Anhang
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Kapitel F Erläuterungen zu den für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie Erläuterungen zum Abhängigkeitsbericht