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IDW Wirtschaftsprüfer-Handbuch Bd. I
55. Zusätzliche Angaben, die von Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a HGB zu machen sind
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. in WP Handbuch | Kapitel F Erläuterungen zu den für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie Erläuterungen zum Abhängigkeitsbericht Rn. 1048-1054 | 14. Auflage 2012