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WP Handbuch
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Kapitel F Erläuterungen zu den für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie Erläuterungen zum Abhängigkeitsbericht
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VII. Der Lagebericht
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4. Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB
- a) Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs (§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
- b) Angaben zu Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
- c) Angaben zu dem Bereich Forschung und Entwicklung (§ 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
- d) Angaben zu bestehenden Zweigniederlassungen der Gesellschaft (§ 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB)
- e) Nur für börsennotierte AG: Angaben zum Vergütungssystem (§ 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB)
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4. Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB
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VII. Der Lagebericht
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Kapitel F Erläuterungen zu den für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie Erläuterungen zum Abhängigkeitsbericht