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WP Handbuch
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Kapitel F Erläuterungen zu den für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie Erläuterungen zum Abhängigkeitsbericht
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VII. Der Lagebericht
- 1. Allgemeines
- 2. Grundsätze der Berichterstattung
- 3. Berichterstattung nach § 289 Abs. 1 HGB
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4. Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB
- a) Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs (§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
- b) Angaben zu Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
- c) Angaben zu dem Bereich Forschung und Entwicklung (§ 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
- d) Angaben zu bestehenden Zweigniederlassungen der Gesellschaft (§ 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB)
- e) Nur für börsennotierte AG: Angaben zum Vergütungssystem (§ 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB)
- 5. Nur für große Kapitalgesellschaften: Angaben über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (§ 289 Abs. 3 HGB)
- 6. Nur für bestimmte börsennotierte AG und KGaA: Übernahmerelevante Zusatzangaben (§ 289 Abs. 4 HGB)
- 7. Nur für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften: Angaben zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 5 HGB)
- 8. Nur für AG und KGaA: Aufnahme der Schlusserklärung aus dem sog. Abhängigkeitsbericht in den Lagebericht (§ 312 Abs. 3 S. 3 AktG)
- 9. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB)
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VII. Der Lagebericht
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Kapitel F Erläuterungen zu den für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie Erläuterungen zum Abhängigkeitsbericht