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WP Handbuch
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Kapitel Q Das Prüfungsergebnis
- I. Allgemeines
- II. Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Gesellschaften
- III. Berichterstattung über die Konzernabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Gesellschaften
- IV. Besonderheiten bei der Berichterstattung über Abschlussprüfungen nach dem Publizitätsgesetz sowie über freiwillige Abschlussprüfungen
- V. Besonderheiten bei der Berichterstattung über Abschlussprüfungen von Unternehmen bestimmter Rechtsformen bzw. Branchen
- VI. Besonderheiten der Berichterstattung bei anderen gesetzlich vorgeschriebenen oder berufsüblichen Prüfungen
- VII. Erteilung von Bescheinigungen
- VIII. Gutachterliche Tätigkeiten
- IX. Vereinbarte Untersuchungshandlungen („Agreed-Upon Procedures“)
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X. Formulierungsempfehlungen für Bestätigungsvermerke und Versagungsvermerke bei Abschlussprüfungen
- 1. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung
- 2. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Konzernabschlussprüfung
- 3. Uneingeschränkter zusammengefasster Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung des Konzerns und des Mutterunternehmens im Falle zusammengefasster Lageberichterstattung
- 4. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach § 315a HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht
- 4a. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach § 315a HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht
- 5. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach § 315a HGB aufgestellten Konzernabschluss, der auch den IFRS insgesamt entspricht
- 6. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk bei einem freiwillig aufgestellten Konzernabschluss, der den IFRS entspricht
- 7. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund der freiwilligen Prüfung eines Jahresabschlusses ohne Lagebericht
- 8. Eingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung im Falle wesentlicher Beanstandungen des Jahresabschlusses ohne Auswirkungen auf die Aussage zur Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB
- 9. Eingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung im Falle wesentlicher Beanstandungen mit Auswirkungen auf die Aussage zur Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB und den Lagebericht
- 10. Eingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung im Falle wesentlicher Beanstandungen des Lageberichts
- 11. Eingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung im Falle fehlender Lageberichterstattung
- 12. Eingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung im Falle von Prüfungshemmnissen mit Auswirkungen auf den Lagebericht
- 13. Versagungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung im Falle von Einwendungen
- 14. Versagungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung im Falle von Prüfungshemmnissen
- XI. Schrifttumsverzeichnis
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Kapitel Q Das Prüfungsergebnis