-
WP Handbuch
-
Kapitel T Unternehmensverbindungen
-
V. Verbundene Unternehmen im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches
-
3. „Verbundene Unternehmen“ i.S.d. § 271 Abs. 2 HGB
- a) Die Struktur des Begriffs „verbundene Unternehmen“
- b) Die Definitionen in § 271 Abs. 2 HGB – Überblick
- c) Mutter- oder Tochterunternehmen nach § 290 HGB
- d) Einbeziehung in den Konzernabschluss nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung
- e) Der weitestgehende Konzernabschluss eines obersten Mutterunternehmens (§ 271 Abs. 2 HGB, 1. Fallgruppe)
- f) Unternehmensverbindungen bei befreiendem Konzernabschluss nach §§ 291, 292 HGB (2. Fallgruppe)
- g) Verbundene Unternehmen in einem Beispielsfall
- h) Nicht vom Wortlaut des § 271 Abs. 2 HGB erfasste Fälle
- i) Erweiterte Auslegung von § 271 Abs. 2 HGB
-
3. „Verbundene Unternehmen“ i.S.d. § 271 Abs. 2 HGB
-
V. Verbundene Unternehmen im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches
-
Kapitel T Unternehmensverbindungen