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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
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Teil 3. Steuerverfahren
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§ 10 Behördliche Verfahren, Finanzverfahren
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B. Sekundärrechtliche Vorgaben für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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V. Informationsaustausch
- 1. Welche Informationen?
- 2. Informationsaustausch auf Ersuchen nach der Zusammenarbeits-Richtlinie
- 3. Verpflichtender automatischer Informationsaustausch nach der Zusammenarbeits-Richtlinie
- 4. Spontaner Informationsaustausch
- 5. Informationsaustausch nach der Beitreibungs-Richtlinie
- 6. Informationsaustausch mit Drittstaaten
- 7. Information der Betroffenen
- 8. Verwendung der Daten
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V. Informationsaustausch
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B. Sekundärrechtliche Vorgaben für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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§ 10 Behördliche Verfahren, Finanzverfahren
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Teil 3. Steuerverfahren