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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
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Teil 3. Steuerverfahren
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§ 10 Behördliche Verfahren, Finanzverfahren
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B. Sekundärrechtliche Vorgaben für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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VI. Andere Formen der Zusammenarbeit
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1. Zusammenarbeit der zuständigen Bediensteten im betroffenen Mitgliedstaat, „joint audits“ (Art. 10 f. Zusammenarbeits-Richtlinie)
- a) Rechtsgrundlagen und Arten gemeinsamer Prüfungen
- b) Vorteile von „joint audits“ gegenüber herkömmlichen Auskunftsersuchen
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1. Zusammenarbeit der zuständigen Bediensteten im betroffenen Mitgliedstaat, „joint audits“ (Art. 10 f. Zusammenarbeits-Richtlinie)
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VI. Andere Formen der Zusammenarbeit
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B. Sekundärrechtliche Vorgaben für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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§ 10 Behördliche Verfahren, Finanzverfahren
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Teil 3. Steuerverfahren