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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
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Teil 2. Besonderer Teil
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§ 8 Indirekte Steuern
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A. Die Mehrwertsteuer
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V. Steuerpflichtiger
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5. Ausnahme für Einrichtungen des öffentlichen Rechts (Art. 13 MwStRL)
- a) Enge Auslegung der Sonderregelung für Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- b) Katalogtätigkeiten (Art. 13 Abs. 1 UAbs. 3 iVm Anhang I)
- c) Wirtschaftliche Tätigkeit
- d) „Einrichtung des öffentlichen Rechts (…) im Rahmen der öffentlichen Gewalt“
- e) Keine größeren Wettbewerbsverzerrungen
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5. Ausnahme für Einrichtungen des öffentlichen Rechts (Art. 13 MwStRL)
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V. Steuerpflichtiger
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A. Die Mehrwertsteuer
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§ 8 Indirekte Steuern
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Teil 2. Besonderer Teil