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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
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Teil 2. Besonderer Teil
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§ 8 Indirekte Steuern
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A. Die Mehrwertsteuer
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VII. Steuertatbestand (Art. 2 MwStRL)
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3. Lieferungen von Gegenständen im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt (Art. 2 Abs. 1a, 14 ff. MwStRL) und gleichgestellte Vorgänge
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a) Lieferung körperlicher Gegenstände
- aa) „Wie ein Eigentümer über einen Gegenstand verfügen“
- bb) Körperlicher Gegenstand (Art. 14 Abs. 1 MwStRL) und gleichgestellte Sachen (Art. 15 MwStRL)
- cc) Sondertatbestände des Art. 14 Abs. 2 MwStRL, insbesondere Leasing
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a) Lieferung körperlicher Gegenstände
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3. Lieferungen von Gegenständen im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt (Art. 2 Abs. 1a, 14 ff. MwStRL) und gleichgestellte Vorgänge
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VII. Steuertatbestand (Art. 2 MwStRL)
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A. Die Mehrwertsteuer
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§ 8 Indirekte Steuern
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Teil 2. Besonderer Teil