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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
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Teil 2. Besonderer Teil
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§ 8 Indirekte Steuern
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A. Die Mehrwertsteuer
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VII. Steuertatbestand (Art. 2 MwStRL)
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3. Lieferungen von Gegenständen im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt (Art. 2 Abs. 1a, 14 ff. MwStRL) und gleichgestellte Vorgänge
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b) Ort der Lieferung (Art. 31 ff. MwStRL)
- aa) Bei Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung (Art. 31 MwStRL)
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bb) Bei Lieferung von Gegenständen mit Beförderung (Art. 32 ff. MwStRL)
- (1) Beginn und Ende des Transports (Art. 32 f. MwStRL)
- (2) Lieferungen an atypische Unternehmen und andere nicht Steuerpflichtige (Art. 33 MwStRL)
- (3) Bei Installation und Montage (Art. 36 MwStRL)
- (4) Bei Lieferung von Gegenständen an Bord eines Schiffes, eines Flugzeugs oder in einer Eisenbahn (Art. 37 MwStRL)
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b) Ort der Lieferung (Art. 31 ff. MwStRL)
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3. Lieferungen von Gegenständen im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt (Art. 2 Abs. 1a, 14 ff. MwStRL) und gleichgestellte Vorgänge
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VII. Steuertatbestand (Art. 2 MwStRL)
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A. Die Mehrwertsteuer
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§ 8 Indirekte Steuern
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Teil 2. Besonderer Teil