-
Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
-
Teil 2. Besonderer Teil
-
§ 8 Indirekte Steuern
-
A. Die Mehrwertsteuer
-
VII. Steuertatbestand (Art. 2 MwStRL)
-
3. Lieferungen von Gegenständen im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt (Art. 2 Abs. 1a, 14 ff. MwStRL) und gleichgestellte Vorgänge
- a) Lieferung körperlicher Gegenstände
- b) Ort der Lieferung (Art. 31 ff. MwStRL)
- c) Gleichgestellte private Entnahme (Art. 16 MwStRL)
- d) Gleichgestellte Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat (Art. 17 MwStRL)
- e) Optionsrechte der Mitgliedstaaten zur Gleichstellung
-
3. Lieferungen von Gegenständen im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt (Art. 2 Abs. 1a, 14 ff. MwStRL) und gleichgestellte Vorgänge
-
VII. Steuertatbestand (Art. 2 MwStRL)
-
A. Die Mehrwertsteuer
-
§ 8 Indirekte Steuern
-
Teil 2. Besonderer Teil