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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
Teil 2. Besonderer Teil
§ 8 Indirekte Steuern
A. Die Mehrwertsteuer
VIII. Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug
2. „Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“ (Art. 132–134 Mehrwertsteuerrichtlinie)
d) Die Steuerbefreiungen im Einzelnen
ff) Dienstleistungen selbständiger Zusammenschlüsse von Personen (Art. 132 Abs. 1f MwStRL)
(1) Gemeinwohl?
(2) Selbständiger Zusammenschluss von Personen
(3) Nur anteilige Kostenerstattung
(4) Keine grenzüberschreitende Wirkung
(5) Keine Wettbewerbsverzerrung
(6) Unmittelbare Anwendbarkeit
Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union, 1. A.
(2) Selbständiger Zusammenschluss von Personen
Kokott in Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union, 1. A. | § 8 Indirekte Steuern Rn. 1-728 | 1. Auflage 2018
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