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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union, 1. A.
dd) Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren, mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen (Art. 135 Abs. 1d MwStRL)
Kokott in Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union, 1. A. | § 8 Indirekte Steuern Rn. 1-728 | 1. Auflage 2018