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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
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Teil 2. Besonderer Teil
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§ 8 Indirekte Steuern
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A. Die Mehrwertsteuer
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VIII. Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug
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3. Steuerbefreiungen für andere Tätigkeiten (Art. 135–137 Mehrwertsteuerrichtlinie)
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b) Die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber (Art. 135 Abs. 1b MwStRL)
- ff) „Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht der Verwahrung und der Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Artikel 15 Absatz 2 genannten Rechte und Wertpapiere“ (Art. 135 Abs. 1f MwStRL)
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b) Die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber (Art. 135 Abs. 1b MwStRL)
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3. Steuerbefreiungen für andere Tätigkeiten (Art. 135–137 Mehrwertsteuerrichtlinie)
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VIII. Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug
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A. Die Mehrwertsteuer
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§ 8 Indirekte Steuern
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Teil 2. Besonderer Teil