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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union, 1. A.
ff) Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht der Verwahrung und der Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Artikel 15 Absatz 2 genannten Rechte und Wertpapiere (Art. 135 Abs. 1f MwStRL)
Kokott in Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union, 1. A. | § 8 Indirekte Steuern Rn. 1-728 | 1. Auflage 2018