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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
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Teil 2. Besonderer Teil
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§ 8 Indirekte Steuern
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A. Die Mehrwertsteuer
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VIII. Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug
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3. Steuerbefreiungen für andere Tätigkeiten (Art. 135–137 Mehrwertsteuerrichtlinie)
- a) Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden (Art. 135 Abs. 1a MwStRL)
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b) Die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber (Art. 135 Abs. 1b MwStRL)
- aa) Vermittlung (Art. 132 Abs. 1b–f MwStRL)
- bb) Art der befreiten Umsätze
- cc) „Die Vermittlung und Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten und Garantien sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber“ (Art. 135 Abs. 1c MwStRL)
- dd) Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren, mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen (Art. 135 Abs. 1d MwStRL)
- ee) „Umsätze – einschließlich der Vermittlung –, die sich auf Devisen, Banknoten und Münzen beziehen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, mit Ausnahme von Sammlerstücken, d. h. Münzen aus Gold, Silber oder anderem Metall sowie Banknoten, die normalerweise nicht als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden oder die von numismatischem Interesse sind“ (Art. 135 Abs. 1e MwStRL)
- ff) „Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht der Verwahrung und der Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Artikel 15 Absatz 2 genannten Rechte und Wertpapiere“ (Art. 135 Abs. 1f MwStRL)
- gg) „die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen“ (Art. 135 Abs. 1g MwStRL)
- hh) Postwertzeichen, Steuerzeichen, Wertzeichen (Art. 135 Abs. 1h MwStRL)
- ii) „Wetten, Lotterien und sonstige Glückspiele mit Geldeinsatz unter den Bedingungen und Beschränkungen, die von jedem Mitgliedstaat festgelegt werden“ (Art. 135 Abs. 1i MwStRL)
- jj) „Lieferung von anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden als den in Art. 12 Abs. 1 Buchstabe a genannten“ (Art. 135 Abs. 1j MwStRL)
- kk) „Lieferung unbebauter Grundstücke mit Ausnahme von Baugrundstücken im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 Buchstabe b“ (Art. 135 Abs. 1k MwStRL)
- ll) Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (Art. 135 Abs. 1l MwStRL)
- mm) Einräumung eines Optionsrechts für die Besteuerung (Art. 137 Abs. 1 MwStRL)
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3. Steuerbefreiungen für andere Tätigkeiten (Art. 135–137 Mehrwertsteuerrichtlinie)
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VIII. Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug
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A. Die Mehrwertsteuer
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§ 8 Indirekte Steuern
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Teil 2. Besonderer Teil