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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union, 1. A.
ee) die Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Luftfahrzeugen, die von Luftfahrtgesellschaften verwendet werden, die hauptsächlich im entgeltlichen internationalen Verkehr tätig sind (Art. 148 Buchst. e sowie f und g MwStRL)
Kokott in Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union, 1. A. | § 8 Indirekte Steuern Rn. 1-728 | 1. Auflage 2018