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Formulare zum Thema0
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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
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Teil 2. Besonderer Teil
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§ 8 Indirekte Steuern
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A. Die Mehrwertsteuer
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XI. Weitere Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug bei Einfuhr, Ausfuhr und grenzüberschreitenden Beförderungen
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3. Grenzüberschreitende Beförderungen (Art. 148 ff. MwStRL)
- a) Beförderungsleistung
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b) Schiffe und Luftfahrzeuge (Art. 148 MwStRL)
- aa) Versorgung von Schiffen auf hoher See (Art. 148 Buchst. a MwStRL)
- bb) Kriegsschiffe (Art. 148 Buchst. b MwStRL)
- cc) Lieferung, Umbau, Reparatur, Wartung, Vercharterung und Vermietung (Art. 148 Buchst. c MwStRL)
- dd) Dienstleistungen (Art. 148 Buchst. d MwStRL)
- ee) „die Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Luftfahrzeugen, die von Luftfahrtgesellschaften verwendet werden, die hauptsächlich im entgeltlichen internationalen Verkehr tätig sind“ (Art. 148 Buchst. e sowie f und g MwStRL)
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3. Grenzüberschreitende Beförderungen (Art. 148 ff. MwStRL)
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XI. Weitere Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug bei Einfuhr, Ausfuhr und grenzüberschreitenden Beförderungen
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A. Die Mehrwertsteuer
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§ 8 Indirekte Steuern
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Teil 2. Besonderer Teil