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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
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Teil 2. Besonderer Teil
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§ 8 Indirekte Steuern
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A. Die Mehrwertsteuer
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XII. Steuerbemessungsgrundlage (Art. 72 ff. MwStRL)
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1. Steuerbemessungsgrundlage bei Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen und gleichgestellten Vorgängen
- a) Wert der Gegenleistung
- b) In die Bemessungsgrundlage einzubeziehende Elemente (Art. 78 f. MwStRL)
- c) Wirkung von Gutscheinen/Herstellerrabatten
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1. Steuerbemessungsgrundlage bei Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen und gleichgestellten Vorgängen
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XII. Steuerbemessungsgrundlage (Art. 72 ff. MwStRL)
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A. Die Mehrwertsteuer
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§ 8 Indirekte Steuern
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Teil 2. Besonderer Teil