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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
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Teil 2. Besonderer Teil
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§ 8 Indirekte Steuern
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A. Die Mehrwertsteuer
- I. Einordnung als indirekte Verbrauchs- und Allphasenumsatzsteuer
- II. Entstehungsgeschichtlicher Hintergrund
- III. Leitprinzipien
- IV. Rechtsquellen
- V. Steuerpflichtiger
- VI. Pflichten des Steuerpflichtigen und bestimmter nichtsteuerpflichtiger Personen Art. 192a ff. MwStRL)
- VII. Steuertatbestand (Art. 2 MwStRL)
- VIII. Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug
- IX. Steuerbefreiungen beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (Art. 20 ff., 68 ff., 140 ff. MwStRL)
- X. Die steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 138 ff. MwStRL) als Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug
- XI. Weitere Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug bei Einfuhr, Ausfuhr und grenzüberschreitenden Beförderungen
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XII. Steuerbemessungsgrundlage (Art. 72 ff. MwStRL)
- 1. Steuerbemessungsgrundlage bei Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen und gleichgestellten Vorgängen
- 2. Steuerbemessungsgrundlage bei gleichgestellter Entnahme und privater Verwendung (Art. 74 ff. MwStRL)
- 3. Steuerbemessungsgrundlage bei gleichgestellter Verbringung und bei Dienstleistungen für das eigene Unternehmen (Art. 76 und 77 MwStRL)
- 4. Steuerbemessungsgrundlage beim innergemeinschaftlichen Erwerb (Art. 83 f. MwStRL) und der Einfuhr von Gegenständen (Art. 85 ff. MwStRL)
- 5. Berichtigung der Steuerbemessungsgrundlage (Art. 90 MwStRL)
- XIII. Ermäßigte Steuersätze
- XIV. Recht auf Vorsteuerabzug (Art. 167 ff. MwStRL)
- XV. Sonderregelungen für die Erhebung der Mehrwertsteuer
- XVI. Ausnahmen von der Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems (Art. 370 ff. MwStRL)
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A. Die Mehrwertsteuer
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§ 8 Indirekte Steuern
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Teil 2. Besonderer Teil