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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
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Teil 2. Besonderer Teil
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§ 8 Indirekte Steuern
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A. Die Mehrwertsteuer
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XVI. Ausnahmen von der Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems (Art. 370 ff. MwStRL)
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2. Im Wege einer Ermächtigung genehmigte Ausnahmen
- a) Maßnahmen zur Vereinfachung und zur Verhinderung der Steuerhinterziehung und –umgehung (Art. 394 f. MwStRL)
- b) Internationale Übereinkommen (Art. 396 MwStRL)
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2. Im Wege einer Ermächtigung genehmigte Ausnahmen
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XVI. Ausnahmen von der Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems (Art. 370 ff. MwStRL)
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A. Die Mehrwertsteuer
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§ 8 Indirekte Steuern
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Teil 2. Besonderer Teil