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Kokott, Das Steuerrecht der Europäischen Union
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Teil 2. Besonderer Teil
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§ 8 Indirekte Steuern
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B. Verbrauchsteuern
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I. Verbrauchsteuer-Systemrichtlinie
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1. Definition, Abgrenzung zu zulässigen Steuern der Mitgliedstaaten
- a) Steuern mit besonderer Zielsetzung (Art. 1 Abs. 2 VerbrStRL)
- b) Verbrauchsteuer
- c) Steuern auf andere als verbrauchsteuerpflichtige Waren und auf Dienstleistungen (Art. 1 Abs. 3 VerbrStRL)
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1. Definition, Abgrenzung zu zulässigen Steuern der Mitgliedstaaten
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I. Verbrauchsteuer-Systemrichtlinie
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B. Verbrauchsteuern
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§ 8 Indirekte Steuern
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Teil 2. Besonderer Teil