§ 21 Befristete Arbeitsverträge
(1) Ein sachlicher Grund, der die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, liegt vor, wenn ein
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Zitiervorschläge:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann BEEG § 21
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 6. Aufl. 2019, BEEG § 21