(1) 1Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn 1.die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich
Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern
Zitiervorschläge:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann SGB III § 81
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 6. Aufl. 2019, SGB III § 81