(1) 1Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. 2Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die
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Zitiervorschlag:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/Berchtold, 6. Aufl. 2019, SGB IV § 7 Rn. 1-84