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Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht
50. SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
Viertes Kapitel. Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
Erster Abschnitt. Allgemeine Grundsätze (§ 69 - § 71)
Zweiter Abschnitt. Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
Erster Titel. Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung (§ 72 - § 76)
Zweiter Titel. Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen (§ 77 - § 81a)
Dritter Titel. Verträge auf Bundes- und Landesebene (§ 82 - § 87e)
Vierter Titel. Zahntechnische Leistungen (§ 88)
Fünfter Titel. Schiedswesen (§ 89)
Sechster Titel. Landesausschüsse und Gemeinsamer Bundesausschuss (§ 90 - § 94)
Siebter Titel. Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung (§ 95 - § 98)
Achter Titel. Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung (§ 99 - § 105)
Neunter Titel. Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung (§ 106 - § 106d)
Dritter Abschnitt. Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen (§ 107 - § 114)
Vierter Abschnitt. Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten (§ 115 - § 123)
Fünfter Abschnitt. Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln (§ 124 - § 125)
Sechster Abschnitt. Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln (§ 126 - § 128)
Siebter Abschnitt. Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern (§ 129 - § 131)
Achter Abschnitt. Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern (§ 132 - § 134a)
Neunter Abschnitt. Sicherung der Qualität der Leistungserbringung (§ 135 - § 139d)
Zehnter Abschnitt. Eigeneinrichtungen der Krankenkassen (§ 140)
Elfter Abschnitt. Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern (§ 140a - §§ 140b–140d)
Zwölfter Abschnitt. Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten (§ 140e)
Dreizehnter Abschnitt. Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (§ 140f - § 140h)
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Zweiter Abschnitt. Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
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