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Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht
50. SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
Einleitung zum SGB V
Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 4a)
Zweites Kapitel. Versicherter Personenkreis
Drittes Kapitel. Leistungen der Krankenversicherung
Viertes Kapitel. Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
Erster Abschnitt. Allgemeine Grundsätze (§ 69 - § 71)
Zweiter Abschnitt. Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
Dritter Abschnitt. Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen (§ 107 - § 114)
Vierter Abschnitt. Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten (§ 115 - § 123)
Fünfter Abschnitt. Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln (§ 124 - § 125)
Sechster Abschnitt. Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln (§ 126 - § 128)
Siebter Abschnitt. Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern (§ 129 - § 131)
Achter Abschnitt. Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern (§ 132 - § 134a)
Neunter Abschnitt. Sicherung der Qualität der Leistungserbringung (§ 135 - § 139d)
Zehnter Abschnitt. Eigeneinrichtungen der Krankenkassen (§ 140)
Elfter Abschnitt. Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern (§ 140a - §§ 140b–140d)
Zwölfter Abschnitt. Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten (§ 140e)
Dreizehnter Abschnitt. Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (§ 140f - § 140h)
Fünftes Kapitel. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (§ 141 - § 142)
Sechstes Kapitel. Organisation der Krankenkassen
Siebtes Kapitel. Verbände der Krankenkassen (§ 207 - § 219d)
Achtes Kapitel. Finanzierung
Neuntes Kapitel. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Zehntes Kapitel. Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
Elftes Kapitel. Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 306 - § 307b)
Zwölftes Kapitel. Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands (§ 308 - §§ 311a–313a)
Dreizehntes Kapitel. Weitere Übergangsvorschriften (§ 314 - § 325)
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Viertes Kapitel. Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
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