Kommentar zum Sozialrecht
Vierter Unterabschnitt. Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche (§ 88a)
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann | Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Siebtes Kapitel. Zweiter Abschnitt. Vierter Unterabschnitt. | 6. Auflage 2019