(1) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 bis 35, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a und Hilfe für junge Volljährige nach § 41 sind 1.im Hinblick auf die Hilfe a)Art und Name des Trägers des Hilfe durchführenden Dienstes oder der Hilfe durchführenden Einrichtung, b)Art der Hilfe, c)Ort der Durchführung der Hilfe, d)Monat und Jahr des Beginns und Endes sowie Fortdauer der Hilfe, e)familienrichterliche Entscheidungen zu Beginn der Hilfe,
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Zitiervorschläge:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann SGB VIII § 99
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 6. Aufl. 2019, SGB VIII § 99