(1) 1Die Bundesagentur erstellt amtliche Statistiken über 1.Arbeitslosigkeit und Arbeitsuche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie deren Eingliederung
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Zitiervorschlag:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 7. Aufl. 2021, SGB III § 281