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Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht
90. SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Teil 1. Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
Kapitel 10. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 - § 63)
§ 49 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung
§ 50 Leistungen an Arbeitgeber
§ 51 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
§ 52 Rechtsstellung der Teilnehmenden
§ 53 Dauer von Leistungen
§ 54 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
§ 55 Unterstützte Beschäftigung
§ 56 Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen
§ 57 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich
§ 58 Leistungen im Arbeitsbereich
§ 59 Arbeitsförderungsgeld
§ 60 Andere Leistungsanbieter
§ 61 Budget für Arbeit
§ 61a Budget für Ausbildung
§ 62 Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen
§ 63 Zuständigkeit nach den Leistungsgesetzen
§ 59 Arbeitsförderungsgeld
(1) 1Die Werkstätten für behinderte Menschen
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Zitiervorschläge:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann SGB IX § 59
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 7. Aufl. 2021, SGB IX § 59
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Kommentierung: § 59
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5. Auflage 2017
3. Auflage 2013
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